Suchfunktion

Briefverkehr

Der Briefverkehr zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Er wird aber in der Regel überwacht, Sie können die Briefe an Ihre Angehörige auch in den Briefkasten am Eingang der Justizvollzugsanstalt einwerfen.
Geld- und andere Einlagen sind nicht erlaubt; sie werden weder zurückgeschickt noch zum Einkauf freigegeben, sondern bis zur Entlassung verwahrt.
Telefaxnachrichten werden nicht weitergegeben.

Fußleiste