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Unsere Aufgaben - unsere Ziele



Nach dem baden-württembergischen Justizvollzugsgesetzbuch (JVollzGB) leistet der Justizvollzug einen Beitrag für die Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft und für den Rechtsfrieden. Genauso hilft seine Aufgabe im Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Im Vollzug der Freiheitsstrafe und Jugendstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Der Vollzug von Untersuchungshaft dient dem Zweck, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und eine spätere Strafvollstreckung zu gewährleisten.

Nach unserer Überzeugung wird der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten nicht nur durch die sichere Unterbringung der Gefangenen, sondern auch durch eine intensive Betreuung und Behandlung gewährleistet.
Denn für uns steht fest:

Täterarbeit ist Opferschutz

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